Dienstleistungsvertrag und Erklärung zur Untersuchung

Durch das Ausfüllen und Einsenden unseres Partnerantragsformulars erklären Sie sich damit einverstanden, eine rechtliche Vereinbarung mit easyDNA einzugehen, die alle nachstehenden Bedingungen enthält und Ihre Teilnahme am Partnerprogramm von easyDNA regelt.

Sie bestätigen, dass Sie diese Vereinbarung gelesen haben und mit allen Bedingungen einverstanden sind.

Sie erkennen an, dass Sie die Zweckmäßigkeit der Teilnahme am Partnerprogramm von easyDNA unabhängig bewertet haben und sich nicht auf irgendwelche Zusicherungen, Garantien oder Erklärungen verlassen, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind.

Diese Partner-Nutzungsbedingungen-Vereinbarung (die “Vereinbarung”) wird von und zwischen der Genetic Technologies Limited (“easyDNA” genannt) und Ihnen als Partner-Nutzer des easyDNA-Dienstes (“Sie”, “Ihr”, “Partner-Programm-Betreiber”) geschlossen.

Um ein autorisierter Partner von easyDNA zu sein, erklären Sie sich damit einverstanden, sich an die in dieser Vereinbarung enthaltenen Bedingungen zu halten. Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie sich registrieren und den easyDNA-Service als Partner nutzen. Indem Sie sich für easyDNA anmelden, zeigen Sie Ihr Einverständnis mit dieser Vereinbarung und ihren Bedingungen. Wenn Sie diese Vereinbarung nicht akzeptieren, dürfen Sie den easyDNA-Service nicht als Partner nutzen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

In dieser Vereinbarung können “Partnerprogrammbetreiber” und “Partner” auch, wann immer angemessen, einzeln als “Partei” und gemeinsam als “Parteien” bezeichnet werden.

Wobei,

a. Partnerprogrammbetreiber ist der Eigentümer und Betreiber von easyDNA und easydna.at, die weltweit DNA-Testservices anbieten;

b. Der Partner ist der Eigentümer und Betreiber der Internet-Website, wie im Antragsformular angegeben;

c. Der Partnerprogramm-Betreiber ist bestrebt, dem Partner sein Partnerprogramm wie in diesem Vertrag festgelegt anzubieten.

d. Der Partner möchte die Partner-Website (wie hier definiert) in das Partnerprogramm aufnehmen, und zwar in Anbetracht einer Provisionsgebühr, wie in dieser Vereinbarung dargelegt.

DARUM wollen die Parteien mit dieser Vereinbarung ihre Beziehung regeln und vereinbaren hiermit Folgendes:

1. Interpretation

(a) “Partner-Kunde/n” bezeichnet einen Kunden, der von Zeit zu Zeit einen DNA-Test über die Partnerseite sucht, bucht, kauft und konsumiert;

(b) “Partner-ID” ist eine eindeutige und exklusive Nummer, ein Benutzername, ein Passwort und eine PIN, die dem Partner vom Partnerprogrammbetreiber zur Verfügung gestellt werden und die es dem Partner ermöglichen, auf sein Partnerkonto zuzugreifen, wie in diesem Vertrag festgelegt;

(c) “Partnerseite” ist die Website mit der im Antragsformular angegebenen Adresse, die dem Partner gehört und von ihm betrieben wird, über die der/die Partner-Kunde/n auf die Dienste von easyDNA zugreifen und einen DNA-Test suchen, anfordern und kaufen können;

(d) “Konsumiert” bezeichnet alle Käufe eines Partner-Kunden, die über die easyDNA-Website getätigt, von easyDNA bestätigt, nicht storniert und vom Partner-Kunden tatsächlich genutzt werden;

(e) “Link” bezeichnet den Hypertext-Zeiger in Form eines “Links oder Banners”, der durch seine URL-Bezeichnung und Partner-ID identifiziert wird und dem Partner vom Betreiber des Partner-Programms zur Platzierung auf der Partner-Website zur Verfügung gestellt wird und der, wenn er über eine Benutzeroberfläche aktiviert wird, einen Partner-Kunden auf die easyDNA-Website leitet und weiterleitet.

2. Verpflichtungen

2.1 Der Betreiber des Partner-Programms erklärt sich hiermit bereit, dem Partner das Recht einzuräumen, einen Link auf der Partner-Website zu setzen, vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung.

2.2 In Erfüllung seiner Verpflichtungen aus Ziffer 2.1 stellt der Partner-Programm-Betreiber dem Partner zur Verfügung:

(i) Eine Partner-ID, die eindeutig und exklusiv für den Partner sein muss;

(ii) Eine Auswahl von Bannern, die mit der Partner-ID verknüpft sind, die den Link von der Partner-Website zur easyDNA-Website ermöglichen und überwachen;

2.3 Darüber hinaus muss der Partnerprogrammbetreiber sicherstellen, dass:

(i) die Partner-Software über die Partner-ID automatisch alle Sitzungen auf der easyDNA-Website überwacht und aufzeichnet, die von dem Link in der Partner-Website ausgehen;

(ii) Die Partner-Software enthält die Möglichkeit, “Cookies” zu setzen, wodurch jeder Partner-Kunde, der über die Partner-Site auf die easyDNA-Website zugegriffen hat, unter Angabe der Partner-ID aufgezeichnet wird. Jedes ‘Cookie’ verfällt automatisch dreißig (30) Tage nach seiner Platzierung auf der easyDNA-Website. Für den Fall, dass ein Partner-Kunde die easyDNA-Website von einer alternativen Partner-Website aus verlinkt, die nicht diejenige ist, über die er die easyDNA-Website ursprünglich verlinkt hatte, wird das “Cookie” überschrieben und durch ein neues “Cookie” ersetzt, das die Partner-ID aufzeichnet, die zu der alternativen Partner-Website gehört (es sei denn, sie ist nach Ablauf der oben erwähnten Frist von dreißig (30) Tagen bereits abgelaufen).

(iii) die Partner-ID ermöglicht es dem Partner, jederzeit auf die Partner-Software zuzugreifen und einen Bericht in Bezug auf die von Partner-Kunden durchgeführten Transaktionen einzusehen.

2.4 Die Parteien erkennen hiermit an und stimmen zu, dass dieser Vertrag auf nicht exklusiver Basis geschlossen wird und daher soll dieser Vertrag den Partnerprogrammbetreiber oder den Partner nicht daran hindern, neue/andere Beziehungen einzugehen oder bestehende Beziehungen mit anderen Unternehmen, die im gleichen Geschäftsbereich der Parteien tätig sind, zu pflegen.

3. Garantien und Zusicherungen

3.1 Der Betreiber des Partner-Programms übernimmt hiermit die Verantwortung für jegliche Kundenbetreuungspflichten gegenüber dem/den Partner-Kunden in Bezug auf Käufe, die über die easyDNA-Website getätigt wurden.

3.2 Die Parteien akzeptieren und erkennen hiermit ausdrücklich an, dass die geistigen Eigentumsrechte der easyDNA-Website und der Partner-Website das exklusive und absolute Eigentum des Partnerprogramm-Betreibers bzw. des Partners sind.

3.3 Die Parteien verpflichten sich hiermit gegenseitig, alle Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und aller anderen Gesetze, die von Zeit zu Zeit in den jeweiligen Rechtsordnungen der Parteien in Kraft sind (für den Fall, dass der Partner in einer anderen Rechtsordnung niedergelassen ist, die Rechtsordnung, in der der Partner niedergelassen ist), um Verbraucherrechte und alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit elektronischer Kommunikation und elektronischem Handel zu regeln, zu bestimmen, zu fördern und zu schützen, einzuhalten.

3.5 Nichts in diesem Vertrag oder einer darin vorgesehenen Vereinbarung ist so auszulegen, dass eine Partnerschaft, ein Joint Venture, eine Vereinigung, eine Agentur oder eine andere kooperative Einheit zwischen den Parteien zu irgendeinem Zweck geschaffen wird.  Keine der Parteien hat die Befugnis, die andere Partei zu binden oder ihr Verpflichtungen zugunsten Dritter aufzuerlegen, und keine der Parteien gibt vor, dies zu tun oder sich gegenüber der anderen Partei als dazu in der Lage darzustellen.

3.6 Der Partner darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag weder ganz noch teilweise abtreten oder übertragen.

4. Verpflichtungen der Parteien

4.1 Der Partner trägt alle Kosten und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung, dem Betrieb und der Wartung der Partner-Site, und der Betreiber des Partner-Programms ist in dieser Hinsicht von jeglicher Verantwortung ausgeschlossen.

4.2 Der Partner stellt sicher, dass die Partnerseite keine Inhalte enthält, die illegal, obszön, pornografisch, gotteslästerlich, betrügerisch, verleumderisch oder diffamierend sind, sowie keine Werbung und/oder keine Links zu Diensten und/oder Websites, die illegales, obszönes, pornografisches, gotteslästerliches, betrügerisches, verleumderisches oder diffamierendes Material enthalten und/oder dafür werben und/oder es verkaufen.

4.3 Der Partner nimmt hiermit zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Betreiber des Partner-Programms im Falle eines Verstoßes gegen die vorherige Ziffer 4.2 berechtigt ist, die Partner-ID sofort und ohne vorherige Ankündigung zu löschen und den Link von der easyDNA-Website zu entfernen. In einem solchen Fall gilt diese Vereinbarung als vom Partnerprogrammbetreiber mit sofortiger Wirkung gekündigt.

4.4 Der Betreiber des Partnerprogramms hat das ausschließliche Recht und die Verantwortung, alle Kundendienstangelegenheiten zu behandeln, die sich aus Käufen ergeben, die über die easyDNA-Website von einem Partner-Kunden getätigt wurden. Unter der Voraussetzung, dass der Partner allein für falsche Darstellungen oder irreführende Informationen auf der Partner-Website oder für andere Verstöße gegen diese Vereinbarung verantwortlich bleibt.

5. Kommission

5.1 Der Partner stimmt hiermit zu, dass alle Zahlungen in Bezug auf Käufe, die von einem Partner-Kunden/einer Partner-Kundin über die easyDNA-Website getätigt werden, direkt an den Betreiber des Partner-Programms erfolgen und von diesem entgegengenommen werden, einschließlich, ohne Einschränkung des Vorstehenden, aller Gebühren, Kosten und/oder Provisionen.

5.2 Nach Bestätigung eines durch den Partner-Kunden über die easyDNA-Website getätigten und vollständig bezahlten Kaufs sendet der Betreiber des Partner-Programms dem Partner per E-Mail eine Bestätigung der Bestellung. Vorausgesetzt, dass eine solche “Bestätigung” den Partner nicht automatisch zu einer Gebühr oder Provision berechtigt, bis der Kauf als konsumiert gilt.

5.3 Der Partner hat Anspruch auf eine Provision in Höhe von fünfzehn Prozent (15%) des Gesamtwertes jedes Kaufs, der von einem Partner-Kunden über die easyDNA-Website getätigt und vom Partner-Kunden konsumiert wird. Der Partner hat keinen Anspruch auf eine Provision für Käufe, die nachträglich storniert, nicht verbraucht oder nicht vollständig vom Partner-Kunden bezahlt werden.

5.4 Wenn die vom Partnerprogrammbetreiber in einem bestimmten Kalendermonat während der Laufzeit dieser Vereinbarung geschuldete Provision die Summe von einhundert Dollar ($ 100) übersteigt, stellt der Partner dem Partnerprogrammbetreiber am Ende dieses Kalendermonats die geschuldete Provision für alle von Partner-Kunden konsumierten Buchungen in Rechnung, und zwar gemäß den Buchungsstatistiken, die dem Partner über die Partner-Software zur Verfügung stehen, auf die er über die Partner-ID Zugriff hat.  In diesem Fall zahlt der Partnerprogrammbetreiber dem Partner die fällige Provision für den vorangegangenen Kalendermonat.

5.5 Unbeschadet der Klausel 6.6 ist der Partner nicht berechtigt, dem Partnerprogramm-Betreiber eine Rechnung zu stellen, wenn die vom Partnerprogramm-Betreiber in einem bestimmten Kalendermonat während der Laufzeit dieses Vertrages geschuldete Provision die Summe von einhundert Dollar ($100) nicht übersteigt, und der Partnerprogramm-Betreiber ist nicht verpflichtet, diese Provision sofort an den Partner zu zahlen. Diese Provision bleibt jedoch fällig und wird auf den folgenden Kalendermonat oder die folgenden Kalendermonate vorgetragen, und der Partnerprogramm-Betreiber ist nur dann verpflichtet, die dem Partner zustehende Provision zu zahlen, wenn die Provision nicht weniger als die einhundert Dollar ($100) gemäß Abschnitt 5.4 beträgt. Die Auszahlung der Provision erfolgt am Ende eines jeden Kalendermonats, in dem die fällige Provision gleich oder höher ist als die oben genannte Summe, wie in der vorherigen Klausel 5.4 festgelegt. Mit der Maßgabe, dass der Partnerprogrammbetreiber nur verpflichtet ist, eine solche Zahlung zu leisten, nachdem der Partner eine Rechnung im Sinne von Klausel 5.4.6 ausgestellt hat

5.6 Eine Kopie jeder bestätigten Bestellung wird an den Partner per E-Mail an die im Antragsformular angegebene E-Mail-Adresse des Partners gesendet.

6.  Zeitraum

6.1 Diese Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung dieser Vereinbarung in Kraft und bleibt für einen Zeitraum von einem (1) Kalenderjahr in vollem Umfang in Kraft und verlängert sich automatisch um weitere Zeiträume von einem (1) Kalenderjahr; es sei denn, sie wird gemäß den entsprechenden Klauseln dieser Vereinbarung früher beendet.

6.2 Die Parteien behalten sich das Recht vor, diesen Vertrag einseitig, ohne Angabe von Gründen, ohne gerichtliche Schritte und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, nachdem sie die andere Partei entweder per E-Mail informiert haben:

Wenn an Partnerprogramm-Betreiber : [email protected]

Wenn an den Partner:  Im Bewerbungsformular angegebene E-Mail

6.3 Die Beendigung dieses Vertrages gemäß Ziffer 6.1 lässt Schadensersatzansprüche oder andere Rechtsbehelfe, die den Parteien nach dem Gesetz oder nach diesem Vertrag zustehen, unberührt.

6.4 Die Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags, die stillschweigend seine Beendigung überdauern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zahlungsverpflichtungen und Schadensersatz, überdauern so.

6.5 Bei Beendigung dieser Vereinbarung wird der Partner von seiner Website, dem Link und allen anderen Verweisen auf den Partnerprogramm-Betreiber, easyDNA und/oder diese Vereinbarung entfernen.

6.6 Bei Beendigung dieses Vertrages verpflichtet sich der Partnerprogramm-Betreiber, dem Partner den zu diesem Zeitpunkt fälligen Provisionssaldo zu zahlen, unabhängig von der in Ziffer 5.4 festgelegten Betragsgrenze.

6.7 Keine der Parteien darf Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Kenntnisse oder Informationen oder Finanz- oder Handelsinformationen, die sich auf die anderen Parteien beziehen und/oder die die betreffenden Parteien infolge des Abschlusses dieses Vertrages erhalten oder erlangen, an irgendeine Person (außer an diejenigen, deren Zuständigkeit es ist, diese zu kennen, oder mit ordnungsgemäßer Befugnis) weitergeben oder übermitteln oder für irgendeinen Zweck nutzen oder ausbeuten; und jede der Parteien wird sich nach besten Kräften bemühen, ihre Mitarbeiter von solchen Handlungen abzuhalten.  Diese Beschränkung gilt auch nach Ablauf oder vorzeitiger Beendigung dieses Vertrages ohne zeitliche Begrenzung, jedoch nicht mehr für Informationen oder Kenntnisse, die ohne Verschulden der Parteien ordnungsgemäß in den öffentlichen Bereich gelangen können.

7. Gerichtsstand & geltendes Recht

7.1 Bei allen Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit ergeben, oder bei allen Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen, die sich auf ein Recht oder eine Verpflichtung aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag beziehen, bemühen sich die Parteien in erster Linie, diese Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche durch Verhandlungen beizulegen.

Sollten die Parteien innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Beginn der oben erwähnten Streitigkeit, Kontroverse oder Forderung keine gegenseitige Einigung erzielen, ist jede Partei verpflichtet, die besagte Streitigkeit, Kontroverse oder Forderung unverzüglich und ausschließlich an ein von beiden Parteien zu bestimmendes Schiedszentrum zu verweisen.

7.2 Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von Australien und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.